Seit dem 1. Januar 2002 gilt ein neues Gesetz, welches u.a. auch den Kauf gebrauchter Fahrzeuge durch Verbraucher beim Handel regelt.
Die Kompliziertheit der Materie, sowie die Häufig missverständlichen Berichte von Presse und Medien haben teilweise zu Verwirrung und falscher Erwartung beim Verbraucher geführt.
Wir haben daher diese Informationen zusammengestellt, um Ihnen Klarheit zu verschaffen, was Sie aus Gewährleistungsgesichtspunkten vom Händler erwarten dürften und welche Risiken bei Ihnen als Käufer verbleiben, bzw. durch Garantie abgesichert werden können.
1) Käuferrisiko
Das Thema wollen wir nicht ausklammern. Der Käufer eines gebrauchten
Fahrzeuges spart viel Geld gegenüber dem Neupreis. In der Regel deutlich mehr als
vergleichsweise durch Abnutzung und Verschleiß stattgefunden hat. Mit dem Erwerb eines
Gebrauchtwagens übernimmt er daher auch Risiken für finanzielle Belastungen, die
besonders in Folge von Benutzung, Abnutzung und Verschleiß entstehen. Diese Risiken ggf.
abzusichern ist Aufgabe einer Garantieversicherung nicht des Händlers.
2) Gewährleistung
Der bisher übliche Gewährleistungsausschluss bei dem GescHäft von
Gewerbe an Privat ist nicht mehr zulässig. Während durch die frühere Praxis die Reklamation eines Mangels, der nach Übergabe auftrat, rechtlich kaum möglich war, leistet der Händler heute Gewähr, dass das Produkt, welches er verkauft, auch so ist, wie er es beschrieben hat, und/oder wie man es üblicherweise erwarten kann.
Das heißt erst einmal, dass bei Übergabe alles so funktioniert, wie man es erwarten kann, es
sei denn, es wurde auf einen Fehler hingewiesen.
Das bedeutet wiederum nicht, dass automatisch alles, was sich nach Übergabe ereignet in
die wirtschaftliche Verantwortung des Händlers fällt:
- Ist der Tank leer - klar, Sie bezahlen die Füllung.
- Zu wenig Kühlwasser oder Bremsflüssigkeit - das sieht schon anders
aus. Sie können erwarten, dass diese Dinge in Ordnung sind.
- Die Bremsbeläge sind abgefahren - das ist ein Sachmangel
- Die Bremsbeläge sind mäßig - das ist Verschleiß.
- Die Bremsscheiben sind weit runtergebremst - in der Regel ist das Verschleiß.
- Die Bremsscheiben schlagen, da sie heißgebremst wurden - in der Regel ist das ein
Mangel
Ein technischer Mangel ist also nur dann ein Vertragsmangel, wenn im Vertrag, bzw. im
vertragsbegleitenden Prüfbericht nicht darauf hingewiesen wurde, dem Mangel nicht der natürliche Verschleiß zugrunde liegt oder aus anderen Gründen üblicherweise mit einem solchen Mangel zu rechnen ist. Im letzteren Fall kann somit ein Mangel sogar bereits bei Übergabe vorliegen oder angelegt sein.
An dieser Stelle drängt sich die Frage auf:
Was ist Sachmangel ? - Was ist Verschleiß ?
Genaugenommen verschleißt beim Auto jedes Bauteil, wenn auch mit unterschiedlicher
Geschwindigkeit. Der Bremsbelag verschleißt früher als die Bremsscheibe, die Lichtmaschine Hält in der Regel länger, als eine Scheinwerferbirne.
Jetzt müssten wir nur noch exakt wissen, wie lange jedes Bauteil Hält, um zu klären was Händlerverantwortung und was Kundenrisiko ist.
Natürlich ist eine solche Prognose zur Klärung der Haftungsfrage schwer, da Haltbarkeitsdauer auch stark von individueller Beanspruchung, Witterung, Umwelteinflüssen und Fertigungs- und Materialtoleranzen abHängig ist.
Händlerhaftung für den vertragsgemäßen Zustand zum Zeitpunk der Übergabe.
Es geht also nicht um einen Zeitraum, sondern um den Zeitpunkt.
Wenn wir jedoch von Zeitraum sprechen, geht es um Garantie.
Garantie.
Garantie ist ein freiwilliges, also nicht gesetzlich vorgeschriebenes Haltbarkeitsversprechen für einen bestimmten Zeitraum zu bestimmten Bedingungen. Garantie soll also die eingangs beschriebenen Risiken des Käufers absichern und darf nicht mit Gewährleistung, was ja Händlerverantwortung ist, verwechselt werden.
Sie erhalten auf jedes unserer Fahrzeuge zusätzlich zur 12-Monatigen Gewährleistung, eine 12-Monatige Reparaturkostengarantie eines renommierten Garantieversicherers.
Wir hoffen, durch diese Erläuterungen zur Aufklärung eines komplizierten und vielfach falsch verstandenen Themas beigetragen zu haben. Ihnen ein gutes Fahrzeug zu verkaufen und Sie nach Auslieferung als zufriedenen Kunden zu erleben, ist unser größtes Ziel.
Hierzu gehören Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Seriosität - dass können Sie von uns erwarten.
Hierzu gehört aber auch eine realistische und zwischen Händler und Kunden übereinstimmende Erwartung, welche Risiken und Ereignisse in wessen Verantwortung gehören. Dazu soll dieser Informationsschritt einen Beitrag leisten.
Was ist im Falle eines Defektes oder Schadens zu tun?
In jedem Fall zuerst zum Händler! Das Recht spricht von einer sogenannten Nacherfüllungspflicht.
Daraus leitet sich das Nachbesserungsrecht des Händlers ab. Durch vorweggenommene eigene Reparaturversuche gefährden Sie die rechtliche Grundlage für Ihre Ansprüche.
Es gilt, wie schon zuvor - wir wollen uns nicht mit Ihnen streiten.
Auch ein gutes Auto benötigt Pflege, Instandsetzung und Wartung.
Wir möchten Ihnen auch nach dem Kauf immer ein kompetenter Ansprechpartner für alle Belange rund ums Auto sein.
Probleme sollten die Ausnahme sein, und sollte es wirklich mal ein Problem geben, wollen wir es schnell, unbürokratisch und ggf. auch kulant lösen.
Denn wir wollen zufriedene Kunden.